Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden. Sie werden mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung bzw. mit Abschluß eines neuen Vertrages rechtsverbindlich. er Kunde verzichtet auf eigene Allgemeine Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen , Ergänzungen sowie mündliche bzw. fernmündliche Absprachen mit unseren Mitarbeitern sind unwirksam, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Eventuelle entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit im gesamten Umfang widersprochen.

2. Preise

Unsere Preise beruhen auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des vorgesehenen Liefertermins. Später eintretende Kostensteigerungen dürfen an den Kunden weitergegeben werden, an Nichtkaufleute jedoch nur bei Lieferzeiten über 3 Monaten. Mehrkosten, die im Kundenbereich oder durch andere Vorgänge außerhalb unseres Einflusses verursacht werden, können jederzeit in Rechnung gestellt werden. Die Preise gelten, soweit nicht anders bestätigt, ab Werk. Verpackung wird in Rechnung gestellt, jedoch nicht zurückgenommen. Zur Berechnung von Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt solange unser Eigentum, bis sämtliche vor ihr gelieferte Waren bezahlt sind. Durch eine spätere Be- und Verarbeitung wird unser Eigentumsvorbehalt nicht berührt. Wir sind Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Kollidieren die Rechte mehrerer Lieferanten, so bestimmt sich unser Miteigentumsanteil an der neuen Sache nach den Wertverhältnissen der für sie verwendeten Stoffe. Bei uns hergestellte Werkzeuge zur Herstellung von kundenspeziepischen Produkten werden nach Aufwand bzw. nach Angebot berechnet. Werkzeuge gehen nicht in den Eigentum des Auftraggeber über. Werkzeuge werden ausschließlich in unserem Haus zur Produktion eingesetzt. Eine Weiterveräußerung der Ware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zulässig. Der Eigentumsvorbehalt ist an den Abnehmer weiterzuleiten. Der Veräußerungserlös sowie die Rechte des Kunden gegen seinen Abnehmer gehen auf uns über. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, dies dem Abnehmer anzuzeigen und uns alle zur Rechtsverfolgung dienlichen Unterlagen und Informationen zukommen zu lassen. Erfolgt eine anderweitige Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware, bzw. Rechte, so hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. Sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Bestellungen des Käufers bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Lieferung

Lieferzeiten werden von uns soweit als möglich eingehalten. Sie sind jedoch grundsätzlich annähernd und unverbindlich. Ist ausnahmsweise schriftlich eine feste Lieferzeit vereinbart worden, so bestimmt sich der Fristbeginn nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit Rohstoffen, verlängert für die Dauer der Störung unsere Lieferzeit. Dies gilt auch für den Fall des Verzugs. Verzögert sich die Lieferzeit aus einem von uns zu vertretendem Umstand, so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist. Für Verzug und Unmöglichkeit haften wir nur in Höhe der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel auf den Kunden über. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht binnen 10 Tagen abgerufen wird und der Kunde schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

Änderung in der Ausführung, die dem technischen Fortschritt dienen oder durch gegebene Umstände am Produkt notwendig werden, stellen keinen Mangel dar und sind uns vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht und ohne Beschränkung auf Stichproben, auf erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Bei Transport mit der DB oder per Spedition hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Sollte die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Eingang unterblieben sein, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit es der Kunde versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahmen etc.) Ansonsten sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Verarbeitung bzw. Einbau schriftlich anzuzeigen. Verspätete Mängelrügen sind unwirksam. Geringfügige Farbtonveränderungen - z.B. bedingt durch Umwelteinflüsse - gelten nicht als Mangel. Dies gilt ebenso für geringfügige Oberflächenveränderungen (Farbe, Form), sowie sonstige geringfügige Erscheinungsmängel am Material, die die Funktion nicht beeinträchtigen. Beanstandungen bleiben unberücksichtigt, wenn uns nicht der ganze Inhalt der bemängelten Sendung zur Verfügung gestellt wird. Vor Erledigung einer Mängelrüge darf ohne unsere Zustimmung die beanstandete Ware nicht verwendet, bzw. be- oder verarbeitet werden. Die Besichtigung der beanstandeten Ware muß uns jederzeit freistehen. Bei frist- und ordnungsgemäß eingebrachten Bemängelungen, deren Berechtigung von uns anerkannt wurde, wird handelsüblicher Naturalersatz geleistet oder ein angemessener Preisnachlaß gewährt. Weitergehende Ansprüche jeder Art, insbesondere auch Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, Ersatz von Kosten, die durch die Verarbeitung, Umpacken oder Durchsortieren beanstandeter Ware oder dergleichen entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für die von uns verwendeten Materialien gilt die von unseren Lieferanten gewährte Garantie. Wir stehen unserem Kunden im Rahmen dieses Vertrages und außervertraglich für grob fahrlässiges Verschulden unserer Organe bzw. leitenden Angestellten ein. Leichte Fahrlässigkeit unserer Organe bzw. leitenden Angestellten sowie grobe und leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungshilfen haben wir auch, soweit es die Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht betrifft, ebenso nicht zu vertreten, wie während eines Verzuges eintretende verschuldungsunabhängige Ereignisse. Im Falle unserer Haftung ersetzen wir den Schaden unseres Kunden in dem Umfang, wie er für uns bei Vertragsabschluß voraussehbar war. Auf besondere Risiken ist der Kunde verpflichtet, uns bei Vertragsabschluß schriftlich hinzuweisen. Entgangener Gewinn oder ein mittelbarer Schaden ist von uns nicht zu ersetzen. Wird der Kunde oder Dritte wegen eines Produktfehlers der von uns gelieferten Waren aus Schadenersatz in Anspruch genommen, besteht für den Kunden gegen uns kein Ausgleichsanspruch, es sei denn , er kann den Beweis dafür führen, daß der Produktfehler auf ein grob fahrlässiges Verschulden unserer Organe bzw. leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Auch insoweit haben wir leichte Fahrlässigkeit unserer Organe bzw. leitenden Angestellten sowie grobe und leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungshilfen nicht zu vertreten. Werden wir durch Dritte wegen eines Produktfehlers der von uns den Kunden gelieferten Waren auf Schadenersatz in Anspruch genommen, ist der Kunde uns gegenüber zum vollen Ausgleich verpflichtet, soweit der nicht den Beweis dafür führen kann, daß der Produktfehler auf ein grob fahrlässiges Verschulden unserer Organe bzw. leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Auch in diesem Fall haben wir leichte Fahrlässigkeit unserer Organe bzw. leitenden Angestellten sowie grobe und leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungshilfen nicht zu vertreten. Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, wenn ein Dritter gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einen Produktionsfehler im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware zurückzuführen sind. Verstößt der Kunde gegen diese Informationspflicht, verliert er auch die Ausgleichsansprüche, die ihm auf Grund grob fahrlässigen Verschuldens unserer Organe bzw. leitenden Angestellten zustehen würden. Die Verjährungsfrist sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt vorbehaltlich entgegenstehender Vorschriften 6 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Mängel an der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht die Zahlung zu verweigern, sondern nur dazu, einen Teil der Vergütung beim Amtsgericht Saarbrücken zu hinterlegen.

7. Zahlungsbedingungen

Der Zahlungsanspruch wird mit Vertragsabschluß fällig. Zahlungen sind nur auf die von uns genannten Konten oder an Personen, die sich durch eine von uns schriftlich erteilte Inkassovollmacht ausweisen, zu leisten. Als Zeitpunkt für den Zahlungseingang unbarer Zahlungen ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgebend. Stundungen müssen für jeden Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Wechsel gelten nicht als vertragsmäßige Zahlungsmittel. Sie werden, wenn wir ihre Hereingabe einräumen, nur vorbehaltlich der Diskontierung durch die Bank gegen Vergütung von Kosten und Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Der Kunde bleibt bis zur Einlösung des Wechsels in Verzug. Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Zahlungsverzug

Der Kunde ist verpflichtet, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Alle gewährten Vergünstigungen, auch soweit sie andere kundenseits noch nicht vollständig erfüllten Verträge betreffen, werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges sofort hinfällig. Sämtliche Lieferungen können von uns ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückbehalten werden. Wurde der Kunde schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 65% der Vergütung bei abholbereiter und unverpackter Ware, ansonsten 35%. Der Nachweis, daß im Einzelfall ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden möglich. Die vorgenannten Rechte stehen den Parteien auch dann zu, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Stornierungsrecht und Schadenersatzpflicht werden jedoch nur ausgelöst, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 14 Tagen 65% der Vergütung im Voraus bezahlt. Tritt der Kunde aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde zurück, oder wird die Leistung aus einem solchen Grunde unmöglich, so ist er entsprechend der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet. Auch hier steht es dem Kunden frei, nachzuweisen, daß im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, sowie für alle Verbindlichkeiten des Käufers ist Saarbrücken.
Gerichtsstand ist Saarbrücken. Dies gilt auch für Klagen aus in Zahlung genommenen Wechseln und Schecks sowie für Prozesse nach einem Rücktritt vom Vertrage. Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern üblich ist, Anwendung.

10. Schlußbestimmungen

Sollten aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen aus diesen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt bedacht hätten. Der Besteller erhält hierdurch Kenntnis, daß seine personenbezogenen Daten, soweit diese für die Abwicklung des Auftrages erforderlich sind im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Alle Preise gelten zuzüglich der z. Zt. Gültigen MwSt., Lieferung ab Werk.

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